Umweltschutz

Weltweit ist die mittlere Temperatur seit Beginn der Industrialisierung im vorletzten Jahrhundert im Durchschnitt um rund ein Grad Celsius gestiegen. Ohne eine Begrenzung der Treibhausgasemissionen könnte die Erderwärmung bis 2100 um mehr als drei Grad Celsius ansteigen – mit immensen Schäden. Im Pariser Klimaschutzabkommen hat sich die Staatengemeinschaft deshalb weltweit zu Maßnahmen zum Schutz des Weltklimas verpflichtet. Das Ziel ist es die Erwärmung der Erde auf deutlich unter zwei Grad – möglichst auf 1,5 Grad Celsius – im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter zu beschränken.

Um den Anforderungen des Pariser Klimaschutzabkommens und den Zielen der Bundesregierung gerecht zu werden, muss der Verkehr in Deutschland seine Treibhausgasemissionen bereits in den kommenden Jahren schnell und drastisch mindern. Die Treibhausgasemissionen lagen im Jahr 2019 mit 164 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten beinahe unverändert auf dem Niveau des Jahres 1990. Dies entspricht einem Anteil von knapp 20 Prozent an den gesamten Treibhausgasemissionen in Deutschland. Mit dem im Jahr 2021 novellierten „Bundes-Klimaschutzgesetz“ wurden die Klimaschutzvorgaben nochmals verschärft und zugleich die erhöhten Klimaziele nach dem EU-Klimagesetz umgesetzt. Danach darf der Verkehrssektor im Jahr 2030 nur noch 85 Millionen Tonnen CO₂eq emittieren: 48 Prozent weniger als im Jahr 1990.

So lange die Infrastruktur für Elektromobilität noch nicht flächendeckend vorhanden ist, stellen Biokraftstoffe aktuell die einzige, mit der heutigen Infrastruktur kompatiblen Alternative zu fossilen Kraftstoffen dar. Mit einer durchschnittlichen Treibhausgasvermeidung von 92 Prozent bei Bioethanol gegenüber den fossilen Kraftstoffen leisten Biokraftstoffe weit mehr an Klimaschutz, als es die Mindestvoraussetzungen der geltenden EU-Richtlinie verlangen. Der Einsatz nachhaltiger Biokraftstoffe hat im Jahr 2020 zu Rekord-Treibhausgaseinsparungen geführt. Mit mehr als 13,2 Millionen Tonnen wurden 2020 fast 4 Million Tonnen mehr CO₂-Emissionen vermieden als noch 2019. Dies ist auf die Anhebung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) von 4 Prozent (2019) auf 6 Prozent (2020) zurückzuführen. Nachhaltige Biokraftstoffe sind und bleiben daher ein unverzichtbarer Beitrag für effektiven Klimaschutz im Verkehr.

175 Million Tonnen CO₂ bis 2030 einsparen

Durch die stufenweise steigende Treibhausgasminderungs-Quote bis zum Jahr 2030 können schätzungsweise insgesamt rund 175 Millionen Tonnen CO₂eq im Verkehr eingespart werden. 110 Millionen Tonnen CO₂eq dieser Gesamteinsparung werden dabei durch nachhaltige Biokraftstoffe beigesteuert. Dies zeigt, dass zur Erreichung der Klimaschutzziele auf absehbare Zeit an den markteingeführten Biokraftstoffen kein Weg vorbeiführt. Es ist bereits heute absehbar, dass auch bei Erfüllung der ambitionierten Elektromobilitätsziele im Jahr 2030 der weitaus größere Teil der Fahrzeugflotte mit Verbrennungsmotoren unterwegs sein wird.

Alle hierzulande vertriebenen Biokraftstoffe sparen erhebliche Mengen an Treibhausgasen ein - staatlich kontrolliert und zertifiziert. Das gilt für die gesamte Produktionskette: Emissionen aus Landnutzungsänderungen, Düngung, dem Kraftstoffeinsatz bei der Ernte, Transport, Vertrieb, Herstellung und der Verbrennung im Motor werden einberechnet. Zusätzlich verbieten die rechtlichen Vorgaben für Biokraftstoffe die Rodung von Regenwäldern oder die Trockenlegung von Moorflächen zur Gewinnung von Ackerflächen, um die zur Biokraftstoffherstellung genutzten Agrarrohstoffe anzubauen.

Würden alle für Super E10 geeigneten Kraftfahrzeuge mit Benzinmotor in Deutschland E10 tanken, könnten die Emissionen im Verkehr jährlich um rund 3,6 Mio. t CO₂eq sinken. Dies ist mehr Einsparung an CO₂ als beispielsweise laut Umweltbundesamt ein Tempolimit von 120 km/h für alle Fahrzeuge zur Folge hätte.

 

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