Ablauf der Zertifizierung

Die deutsche Gesetzgebung gewährleistet, dass nur Bioethanol aus nachhaltiger Erzeugung verwendet wird. Für die Überwachung und Kontrolle der kompletten Anbau-, Liefer- und Herstellungskette sind unabhängige Zertifizierungssysteme und -stellen zuständig, die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) anerkannt und überwacht werden.

  • Die Vorgaben der Nachhaltigkeitsverordnung gelten für alle Betriebe der gesamten Herstellungs- und Lieferkette, vom Landwirt bis zum Betreiber der Bioethanolanlage, der den Nachweis erbringen muss. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung betreibt zur Sammlung und statistischen Auswertung dieser Nachweise die Datenbank Nabisy (Nachhaltige-Biomasse-System).
     
  • Der Nachweis der nachhaltigen Bioethanolherstellung ist erbracht, wenn die flächenbezogenen Anforderungen und die Anforderungen an eine Treibhausgasminderung erfüllt sind und dies über ein Massenbilanzsystem nachvollziehbar ist.
     
  • Erreicht Bioethanol die vorgeschriebene Mindesteinsparung nicht, kann es nicht auf die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) angerechnet werden und wäre damit praktisch unverkäuflich.
     
  • Aufgrund der Nachhaltigkeitsvorschriften ist zudem ausgeschlossen, dass Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand oder mit hoher biologischer Vielfalt in Ackerflächen für Biokraftstoffe umgewandelt werden. Diese Kriterien werden von den Zertifizierungsstellen überprüft.

Über die von Deutschland und der EU anerkannten freiwilligen Zertifizierungssysteme REDCert und ISCC kann nachgewiesen werden, dass die in der Erneuerbaren Energien Richtlinie der EU (2018/2001/EG) geforderten Nachhaltigkeitsanforderungen für die Erzeugung von Biokraft- und brennstoffen aus Biomasse eingehalten werden.


 

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  • Laut aktuellem Evaluations- und Erfahrungsbericht der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) betrug die Gesamteinsparung an Treibhausgasemissionen aller in Deutschland in Verkehr gebrachten Biokraftstoffe im Jahr 2021 rund 84 Prozent (2020: 83 Prozent). Dadurch wurden 11,1 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente vermieden (2020: 13,1 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente).
     

    Die durchschnittliche Emissionseinsparung des in Deutschland verwendeten Bioethanols lag im Jahr 2021 bei 90,2 Prozent (2020: 92,0 Prozent).

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