Gesetze in Deutschland
Politische und rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland
Treibhausgasminderungs-Quote
Ab 1. Januar 2015 wurden Vorgaben für die energetischen Mindestanteile von Biokraftstoffen an der Gesamtkraftstoffmenge durch eine Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) ersetzt. Die Mineralölunternehmen sind seitdem verpflichtet, die CO2-Emissionen ihrer Kraftstoff-Absatzmenge um einen bestimmten Prozentsatz abzusenken. Diese Verpflichtung wird im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) festgelegt und bestand zunächst in einer Höhe von 3,5 Prozent (2015). Die THG-Quote wurde seitdem schrittweise auf nun 8,0 Prozent erhöht und soll gemäß dem novellierten BImSchG bis zum Jahr 2030 stufenweise auf 25 Prozent weiterentwickelt werden.
Weitere Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen werden in der 38. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (38. BImSchV) festgelegt. Die 38. BImSchV regelt die Berechnung der Treibhausgasemissionen von Kraftstoffen fossilen Ursprungs sowie weitere Optionen zur Erfüllung der Verpflichtung zur Minderung der Treibhausgasemissionen. Den Mineralölunternehmen ist es freigestellt, auf welche Weise sie die Verpflichtung zur Treibhausgasminderung erfüllen. Möglich ist der Absatz von Bioethanol in Form einer Beimischung (in Super Plus, Super (E5), Super E10), durch das Benzin-Additiv ETBE oder über Biodiesel im Kraftstoff Diesel. Weitere Optionen sind der Verkauf von Reinkraftstoffen, z.B. HVO 100 oder Pflanzenölen, von elektrischem Strom für Elektrofahrzeuge, von Erd- oder Flüssiggas (biogen oder fossil) oder auch die Anrechnung so genannter Upstream-Emissionsminderungs (UER)-Maßnahmen.
Regelungen zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die THG-Quote werden in der 37. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (37. BimSchV) festgelegt. Weitere Anforderungen zur Durchführung der Regelungen der THG-Quote werden in der 36. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (36. BImSchV) aufgeführt. Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung werden in der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) gestellt.
Nachhaltigkeitsanforderungen
Bioethanol muss strenge Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, um als Biokraftstoff anerkannt und auf die Quote anrechenbar zu sein. Die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) definiert die Auflagen gemäß den Vorgaben der EU-Richtlinie Erneuerbare Energien. Darüber hinaus finden sich hier die Regelungen zur Nachhaltigkeitszertifizierung und zur Nachweisführung in Deutschland.
Kraftstoffbeschaffenheit und Energiesteuerliche Regelungen
Die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen wird in der 10. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (10. BImSchV) geregelt. In der Verordnung werden u.a. die gültigen Normen benannt und der Bestandsschutz für Super (E5) festgelegt. Für einen einheitlichen europäischen Verkehrsraum werden in der 10. BImSchV auch Regelungen zur Kraftstoffkennzeichnung bestimmt– europaweit gleiche Symbole für Benzin, Diesel und alternative Kraftstoffe werden eingeführt.
Im Gegensatz zu einigen europäischen Mitgliedsstaaten, unterliegen Biokraftstoffe in Deutschland dem Steuersatz der für den entsprechenden fossilen Kraftstoff gilt (Energiesteuergesetz). Das bedeutet, dass auf die Beimischung von Bioethanol in Super Plus, Super (E5) und Super E10 sowie für ETBE der volle Energiesteuersatz von 65,45 Cent pro Liter erhoben wird, der auch für fossiles Benzin gilt. Nur zwischen 2007 und 2015 wurde der Biokraftstoff E85 steuerlich entlastet, d.h. der Bioethanolanteil im Kraftstoff E85 war bis zum 31.12.2015 von der Energiesteuer befreit. Als Folge ist E85 nicht mehr an deutschen Tankstellen erhältlich.
Eines der Länder die Biokraftstoffe über eine Steuervergünstigung fördert ist Frankreich. Seit die französische Regierung eine ermäßigte Kraftstoffsteuer auf Bioethanol in E85 einführte sowie Anreize für den Kauf von Flex-Fuel Fahrzeugen oder die Umrüstung von Benzinfahrzeugen bietet, steigen der Absatz von E85 von Jahr zu Jahr und die Zahl der Tankstellen, die E85 verkaufen, deutlich.
Wesentliche Rechtsvorschriften für den Ethanolmarkt
Alkoholsteuergesetz und Verordnung zur Durchführung des Alkoholsteuergesetzes: Regelungen zur Besteuerung von Alkohol und alkoholhaltigen Waren sowie zur Steueraussetzung.
- Verordnung (EU) Nr. 1308/2013: Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse
- Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1237 und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2016/1239: Regelung über Ein- und Ausfuhrlizenzen für landwirtschaftliche Produkte.
- Delegierte Verordnung (EU) 2017/1183 und Durchführungsverordnung (EU) 2017/1185: ISAMM-Verordnungen (ISAMM = Information System for Agricultural Monitoring and Measures) der EU-Kommission zu Verpflichtungen der Mitgliedstaaten zur Übermittlung von Informationen und Dokumenten an die Kommission.
Die beiden wesentlichen Elemente der Ethanolmarktregelung der Europäischen Union bestehen in der obligatorischen Einfuhrlizenzpflicht und in der jährlichen Erstellung einer Ethanolmarkt-Bilanz. Letzteres wird über Meldeverpflichtungen der Mitgliedstaaten gegenüber der EU-Kommission, aufbauend auf Meldepflichten der Unternehmen der Alkoholwirtschaft gegenüber den Mitgliedstaaten gewährleistet. Die Rechtsgrundlage in Deutschland ist die Marktordnungswaren-Meldeverordnung (MarktOWMeldV), die Unternehmen der Alkoholwirtschaft zur Meldung gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) verpflichtet.