Politische und rechtliche Rahmenbedingungen in der EU
Zur Förderung der Nutzung von erneuerbaren Energiequellen hat die EU alle Mitgliedstaaten im Jahr 2009 mit der Richtlinie zu erneuerbaren Energien (Renewable Energy Directive - RED) verpflichtet, bis zum Jahr 2020 - auf den Energiegehalt bezogen - mindestens zehn Prozent des Kraftstoffmarktes mit erneuerbaren Energien abzudecken. Ende 2018 wurde eine novellierte Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) verabschiedet, die ab dem 1.1.2021 gilt. Der zufolge steigt der Mindestanteil erneuerbarer Energien im Verkehr von 10,0 Prozent auf 14,0 Prozent im Jahr 2030 an. Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse sind daran mit einem Anteil von bis zu 7,0 Prozent beteiligt. Aktuell finden Trilogverhandlungen zu einer erneuten Revision der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie statt, die einen erneuerbaren Energien Anteil von 29 Prozent im Verkehrssektor für das Jahr 2030 vorsieht. Neu ist u.a., dass Mitgliedsstaaten die Möglichkeit haben eine Treibhausgasminderungsquote als verbindliche Zielvorgabe zu wählen. In diesem Fall, sollen die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 14,5 Prozent reduziert werden.
Ergänzend zur RED II erließ die EU-Kommission die Delegierte Verordnung (EU) 2019/807 "im Hinblick auf die Bestimmung der Rohstoffe mit hohem Risiko indirekter Landnutzungsänderungen und deren Fall eine wesentliche Ausdehnung der Produktionsflächen auf Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand zu beobachten ist. Außerdem wurde die Zertifizierung von Biokraftstoffen, flüssigen Biobrennstoffen und Biomasse-Brennstoffen mit geringem Risiko indirekter Landnutzungsänderungen eingeführt. Der delegierte Akt berührt im Ergebnis nicht die europäische Rohstoffbasis für die Bioethanolproduktion, sondern nur Biokraftstoffe aus Ölpalmen.
Das zweite zentrale Element der EU-Biokraftstoffpolitik ist die Kraftstoffqualitätsrichtlinie 2009/30/EG (Fuel Quality Directive - FQD). Sie verpflichtet die Anbieter von Kraftstoffen, die Treibhausgasemissionen ihrer abgesetzten Kraftstoffe bis zum Jahr 2020 um 6,0 Prozent gegenüber dem Basisjahr 2010 zu reduzieren. Für beide Ziele gilt: Biokraftstoffen sind eine wichtige Erfüllungsoption der EU-Vorgaben. Bioethanol – der international am weitesten verbreitete alternative Kraftstoff – ist dabei neben Biodiesel und Biomethan ein unverzichtbarer Baustein.
Nachhaltigkeitsanforderungen
In der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie, der Kraftstoffqualitätsrichtlinie sowieder Delegierten Verordnung (EU) 2019/807 sind verbindliche Nachhaltigkeitskriterien definiert, die Biokraftstoffe erfüllen müssen, um auf die EU-Ziele angerechnet zu werden.
- Gesetzliche Mindesteinsparung von Treibhausgas gegenüber fossilen Kraftstoffen: Seit 2017 müssen Biokraftstoffe gegenüber dem fossilen Referenzwert von Benzin oder Diesel mindestens 50 Prozent einsparen. Bei neu gebauten Produktionsanlagen mindestens 60 Prozent. Dieser Zielwert wurde von den deutschen Bioethanolherstellern bereits Jahre zuvor übertroffen. In Deutschland verbrauchtes und entsprechend als nachhaltig zertifizierte Bioethanol erreichte im Jahr 2021 eine Treibhausgaseinsparung von 90,2 Prozent gegenüber dem Referenzwert von fossilem Benzin.
- Schutz von Flächen mit hoher biologischer Vielfalt oder großem Kohlenstoffspeicher: Regenwälder, Torfmoore und Gebiete mit hoher Artenvielfalt sind vom Rohstoffanbau für Biokraftstoffe ausgeschlossen. Die deutsche Bioethanolwirtschaft bezieht ihre Rohstoffe aus Europa und unterliegt damit den strengen Naturschutzauflagen.
Zudem gelten in der EU im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für die landwirtschaftliche Produktion die Bestimmungen der Cross Compliance-Regelung. Dabei werden die EU-Agrarzahlungen an Verpflichtungen im Umwelt- und Tierschutz, bei der Lebens- und Futtermittelsicherheit und bei der Tiergesundheit geknüpft.
Vereinbarung über Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Mercosur-Staaten
Die Vereinbarung über das EU-Mercosur Handelsabkommen könnte negative Auswirkungen auf die europäische Produktion von Bioethanol haben. In der am 1. Juli 2019 veröffentlichten Zusammenfassung "New EU-Mercosur trade agreement -The agreement in principle" wird unter "Market access for agricultural goods" eine zollfreie Importmenge von 450.000 Tonnen für chemische Anwendungen zuzüglich 200.000 Tonnen Ethanol für alle Anwendungen (einschließlich Kraftstoff) mit einer Ermäßigung um zwei Drittel des gegenwärtigen Zolltarifs genannt (BDBe-Presseinformation).
Im März 2023 wurden die Verhandlungen durch die Chefunterhändler des EU-Mercosur-Abkommens in Buenos Aires fortgeführt. Die Diskussionen konzentrierten sich auf die drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung (Wirtschaft, Soziales und Umwelt) als Rahmen für die Vertiefung der biregionalen Partnerschaft. Angesichts der neuen globalen politischen und wirtschaftlichen Situation und im Bewusstsein der strategischen Bedeutung der biregionalen Beziehungen waren sich beide Delegationen einig, dass der Dialog intensiviert werden muss, um ein für beide Seiten vorteilhaftes und ausgewogenes Abkommen zu schließen. Zu diesem Zweck einigten sie sich auf einen Arbeitsplan für die erste Hälfte des Jahres 2023.
Biokraftstoff-Regelungen in Europa
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vol = volumetrisch
cal = Kalorie
THG = Treibhausgas
THG-Minderungsquote von 6 % gilt ab 2020 für alle EU-Mitgliedsstaaten
Länder mit auf dem Markt erhältlichen Ethanol-Kraftstoffen sind in Grün dargestellt.
Quellen:
Foreign Agricultural Service (USDA): Biofuel Mandates in the EU by Member state. European
Renewable Ethanol (ePURE): Overview of biofuel policies and markets for road transport across the EU (June 2024).
Kraftstoffe in der EU: ETC-CM Report 2024/02 (EEA).
Gesetze in der Europäischen Union
Richtlinie 2009/28/EG "Erneuerbare Energien" mit den Änderungen der Änderungsrichtlinie 2015/1513/EU
Kern der Richtlinie ist das bis zum Jahr 2020 zu erreichende verbindliche Mindestziel von 10 Prozent erneuerbarer Energie als Anteil am Kraftstoffmarkt in allen EU-Mitgliedstaaten (Artikel 3). Zudem sind verbindliche Nachhaltigkeitskriterien vorgegeben, die Biokraftstoffe erfüllen müssen, um auf die Quoten angerechnet zu werden oder staatliche Förderung zu erhalten. Dazu gehören verbindliche Mindestwerte für Treibhausgaseinsparungen gegenüber fossilen Kraftstoffen sowie der Schutz von Flächen mit hoher biologischer Vielfalt oder hohem Kohlenstoffspeicher wie Regenwälder (Artikel 17).
Richtlinie 98/70/EG "Kraftstoffqualität" mit den Änderungen der Änderungsrichtlinie 2015/1513/EU
Die Kraftstoffqualitätsrichtlinie definiert die auf Gesundheits- und Umweltaspekten beruhenden technischen Spezifikationen für Kraftstoffe. Darüber hinaus enthält sie (Artikel 7b) die gleichen Nachhaltigkeitsanforderungen für Biokraftstoffe wie die Richtlinie Erneuerbare Energien. Mineralölindustrie und Tankstellenbetreiber sind zusätzlich dazu verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 um sechs Prozent zu reduzieren (Artikel 7a).
Energiesteuerrichtlinie
Richtlinie zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom, 2003/96/EG
Die Energiesteuerrichtlinie gibt vor, wie die EU-Mitgliedsstaaten die Besteuerung von Energieerzeugnissen auszugestalten haben. Unter anderem sind die rechtlichen Instrumente zur Förderung von Biokraftstoffen definiert (Artikel 16).