Positionspapier der Verbände der deutschen Biokraftstoffwirtschaft: Eckpunkte zur Novellierung des THG-Quotengesetzes
Klimaschutzpotenziale nachhaltig und sachgerecht mobilisieren, Synergien nutzen, Verdrängungseffekte vermeiden
Die im Bundes-Immissionsschutzgesetz und weiteren untergesetzlichen Normen geregelte Treibhaushausminderungs-Quote (THG-Quote) verpflichtet die Inverkehrbringer von Kraftstoffen zur Verringerung der CO2-Emissionen der verkauften Kraftstoffe. Die THG-Quote wurde bereits im Jahr 2015 geschaffen und zuletzt im Jahr 2021 fortentwickelt. Mit der THG-Quote werden die europäischen Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) in nationales Recht umgesetzt, die EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, den Anteil erneuerbarer Energien bis zum Jahr 2030 auf mindestens 14 % zu steigern. Im Rahmen des EU-Green Deals wurden die Regelungen als Ergebnis der Novellierung der RED II [(EU) 2023/2413] verändert. Das indikative Ziel für Erneuerbare Energien im Verkehr für das Jahr 2030 wurde auf 29 % mehr als verdoppelt. Zudem wurde festgelegt, dass die EU-Mitgliedstaaten, wie in Deutschland praktiziert, alternativ zu dem Erneuerbare-Energien-Ziel eine Treibhausgasminderung im Verkehr von mindestens 14,5 % festlegen können. Mit der THG-Quote (THG-Quotengesetz) besteht aus Sicht der Verbände ein grundsätzlich richtungsweisendes Gesetz, das es ermöglicht, kongruente und wertschöpfende Regelungen für die Zielerfüllung zu schaffen durch:
• Förderung der Treibhausgaseffizienz CO2-reduzierter Kraftstoffe im Wettbewerb,
• Ausrichtung auf eine breitere Rohstoffbasis: Anbaubiomasse, Abfall- und Reststoffe,
• Biokraftstoffförderung ohne Belastung des Bundeshaushaltes,
• Nutzung und Optimierung bestehender Infrastrukturen,
• Anreizwirkung zur Innovationsentwicklung und deren Hochlauf,
• Sicherung inländischer Wertschöpfung und Arbeitsplätze.
Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes sollte die THG-Quote technologie- und rohstoffoffen und unter Berücksichtigung der vorliegenden Erfahrungen weiterentwickelt werden, ohne bestehende und marktetablierte Erfüllungsoptionen zu verdrängen. Die nachstehenden Vorschläge dienen dem Ziel, das Potenzial der zur Verfügung stehenden erneuerbaren Energien im Verkehrssektor durch Marktanreize und Investitionssicherheit auszuschöpfen.