EU-Ministerrat beschließt Richtlinie Erneuerbare Energien
Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) teilt mit, dass der EU-Energieministerrat am 18.12.2017 seine Position zu der Neufassung der Richtlinie Erneuerbare Energien beschlossen hat. Kernpunkt des Beschlusses ist die Anhebung des Mindestanteils Erneuerbarer Energien am Kraftstoffverbrauch im Verkehr von 10 Prozent im Jahr 2020 auf 14 Prozent im Jahr 2030. Zur Förderung von Biokraftstoffen aus Abfällen und Reststoffen wurde ein bis 2030 auf 3 Prozent steigender Mindestanteil beschlossen. Diese Biokraftstoffe sollen auf die Erfüllung des Mindestanteils von 14 Prozent doppelt angerechnet werden können. Die geltende Obergrenze von 7 Prozent für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse soll bis 2030 beibehalten werden.
Norbert Schindler, Vorsitzender des Bundesverbands der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe): „Der Beschluss des EU-Energieministerrats über die Neufassung der Richtlinie Erneuerbare Energien ist ein Schritt in die richtige Richtung. Der beschlossene Mindestanteil von 14 Prozent Erneuerbarer Energien am Kraftstoffverbrauch ist die Weichenstellung für eine deutliche Senkung der CO2-Emissionen des Verkehrs. Negativ ist jedoch die vorgesehene Doppelanrechnung von Biokraftstoffen aus Abfällen und Reststoffen. Dadurch werden keine CO2-Emissionen vermindert.“
Schindler wies daraufhin, dass durch die Beimischung von Bioethanol in den Benzinsorten Super, Super E10 und Super Plus die CO2-Emissionen effizient und kostengünstig gesenkt werden. Bioethanol hat amtlich festgestellt im Jahr 2016 die CO2-Emissionen gegenüber fossilem Benzin um 75 Prozent gesenkt. Schindler forderte, die in Deutschland derzeit geltende Pflicht, die CO2-Emissionen aller Kraftstoffe um 4 Prozent zu senken, deutlich zu verschärfen. Nur so könnten die CO2-Emissionen des Verkehrs weiter verringert werden. Die erst ab 2020 geltende Pflicht zur CO2-Minderung um 6 Prozent müsse auf das Jahr 2018 vorgezogen und ab 2020 auf 8 Prozent angehoben werden.