Kompromiss für die Zukunft europäischer Biokraftstoffe nach 2020 – Bioethanol bleibt wesentlicher Baustein für mehr Klimaschutz
Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) teilt mit, dass die seit Februar kontrovers über die Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie verhandelnden Parteien einen Kompromiss gefunden haben. Verhandlungsführer der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des EU-Ministerrates haben sich am 14.06.2018 auf eine Anhebung des Mindestanteils erneuerbarer Energien im Verkehr von 10 Prozent im Jahr 2020 auf 14 Prozent im Jahr 2030 geeinigt. Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse sollen dabei auch in Zukunft einen entscheidenden Beitrag leisten. Entgegen früherer Vorschläge von Parlament und Kommission soll dabei die bisherige Obergrenze von 7 Prozent grundsätzlich weiterhin gelten.
Die Mitgliedstaaten sollten aus Sicht des BDBe jetzt zügig Maßnahmen ergreifen, diese Obergrenze durch höhere Anteile von Biokraftstoffen im Kraftstoffmix zu erreichen, da der Kompromissvorschlag zudem vorsehe, den künftigen Beitrag von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse in etwa auf das Niveau des Jahres 2020 in den jeweiligen Mitgliedsstaaten zu begrenzen. Nachteile sieht der BDBe in der vorgeschlagenen Möglichkeit, das 14-Prozent Ziel für den Verkehr herabzusetzen, wenn ein Mitgliedstaat weniger Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse verwenden will. Zur Förderung von Biokraftstoffen aus Abfällen und Reststoffen wurde ein deutlich steigender Mindestanteil vereinbart, ihr Einsatz soll wie bisher auf die Zielvorgaben doppelt angerechnet werden. Eine Mehrfachanrechnung soll es auch bei der Nutzung erneuerbaren Stroms im Straßenverkehr geben. EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten müssen den Kompromissvorschlägen noch abschließend zustimmen.
Norbert Schindler, Vorsitzender des BDBe und Präsident der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz: „Der Kompromiss ist ein wichtiges Signal für die Bioethanolwirtschaft, die damit Planungssicherheit bis 2030 erhält und auch für die Landwirte, die mit dem Anbau von Biomasse für die nachhaltige Biokraftstoffproduktion in einem zunehmend schwankenden Marktumfeld ein weiteres finanzielles Standbein haben. Der jetzt beschlossene Mindestanteil von 14 Prozent erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch im Verkehr und die grundsätzliche Beibehaltung der Obergrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse sind die richtige Weichenstellung. Dies kann eine deutliche Senkung der CO2-Emissionen im Verkehr bewirken.“
Kritisch sei die vorgesehene Mehrfachanrechnung erneuerbaren Stroms im Straßenverkehr zu sehen, die nur zu einer virtuellen Erhöhung des Einsatzes erneuerbarer Energie führt und deshalb keinen tatsächlichen Nutzen für den Klimaschutz hat.
Schindler weist daraufhin, dass in Deutschland durch die Beimischung von Bioethanol im Benzin die CO2-Emissionen des Verkehrs schon jetzt nachhaltig, effizient und kostengünstig gesenkt werden. Er fordert daher, die in Deutschland derzeit bestehende Plicht, die CO2-Emissionen aller Kraftstoffe um 4,0 Prozent zu senken, schnellstmöglich zu verschärfen.“
Mit einer weiteren Anhebung der Treibhausgasminderungsquote könnten die CO2-Emissionen im Straßenverkehr sofort deutlich verringert werden.
Schindler weiter: „Dies hilft auch, die jetzt beschlossenen ambitionierten europäischen Vorgaben zum Einsatz erneuerbarer Energien zu erreichen. Die von 2020 an geltende Pflicht zur Minderung der Treibhausgase um 6,0 Prozent muss auf das kommende Jahr vorgezogen werden und ab 2020 weiter deutlich ansteigen.“