Treibhausgasminderungs-Quote senkt CO2-Emissionen um über 15 Millionen Tonnen
Berlin: Die Vorgaben zur Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) im Verkehr haben die CO2-Emmissionen im vergangenen Jahr um 15,2 Millionen Tonnen CO2eq reduziert. Dies geht aus den von der Zollverwaltung veröffentlichen statistischen Angaben über die Erfüllung der Quote für das Jahr 2021 hervor, auf die der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) aufmerksam macht. Mehr als 11 Millionen Tonnen dieser CO2-Minderung leisteten dabei nachhaltige Biokraftstoffe wie Bioethanol, Biodiesel und Biogas aus Anbaubiomasse sowie aus Abfall- und Reststoffen. Angesichts dieser Bedeutung von Biokraftstoffen für die Emissionsminderung im Verkehr schaden die aus dem Frühjahr stammenden Überlegungen von Bundesumweltministerin Steffi Lemke, nachhaltige Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse bei der THG-Quote künftig nicht mehr zu berücksichtigen, nach Auffassung des BDBe den Klimaschutzbemühungen im Verkehrssektor erheblich. Denn kurz- und mittelfristig fehlt es an Alternativen.
Laut Angaben des Zolls stieg die durch die Vorgaben der THG-Quote errechnete Emissionsminderung im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr von 14,2 auf 15,2 Millionen Tonnen CO2eq an. Maßgeblich hierfür war neben einer leicht höheren Beimischung von Bioethanol zu Benzin vor allem die Anrechnung so genannter Upstream-Emissionsminderungen (UER-Minderungen) durch die Mineralölwirtschaft sowie aus den Jahren 2019 und 2020 stammende Übererfüllungen der THG-Quote von insgesamt über 3,7 Millionen Tonnen CO2eq. Die Anrechnung von Strom für die Elektromobilität spielte auch im vergangenen Jahr praktisch keine Rolle. Die hierdurch erreichte Emissionsminderung betrug knapp 25.000 Tonnen CO2eq und wird durch die erlaubte dreifache Berücksichtigung des verbrauchten Stroms dabei noch rechnerisch überzeichnet.
„Die Vorschläge aus dem Bundesumweltministerium zur weiteren Beschränkung der Anrechnung nachhaltiger Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse wirken angesichts deren Klimaschutzbeitrags von rund 10 Millionen Tonnen CO2eq jährlich und fehlender Alternativen geradezu grotesk. Sie schaden dem Klimaschutz und sollten von Bundesministerin Lemke jetzt zügig zurückgezogen werden“, fordert Norbert Schindler, Vorsitzender des BDBe. Das Bundesumweltministerium (BMU) plant bisher, die Obergrenze für die Anrechnung von Biokraftstoffen aus Futtergetreide, Zuckerrüben und Pflanzenölen für das Jahr 2023 auf 2,5 Prozent und dann bis zum Jahr 2030 auf 0 Prozent zu verringern.
Schindler erinnerte daran, dass die gesetzliche Obergrenze zur Anrechnung biogener Kraftstoffalternativen aus Anbaubiomasse erst zu Jahresbeginn 2022 von 6,5 auf 4,4 Prozent abgesenkt wurde. „Die mit einer weiteren Absenkung der Obergrenze entfallenden Emissionsminderungen durch eine weitere Anhebung der Mehrfachanrechnung von Strom und eine Verlängerung der Berücksichtigung von UER-Maßnahmen kompensieren zu wollen, ist eine Schönrechnerei des BMU, die real kein Gramm CO2 einspart“, so Schindler. Erneuerbaren Kraftstoffen wird nach Ansicht des BDBe bei der Defossilisierung des Verkehrs weiterhin die entscheidende Rolle zukommen, da die Klimaschutzbeiträge anderer Alternativen wie der Elektromobilität auf absehbare Zeit gering ausfallen werden.
Angaben der Zollverwaltung zur THG-Quote finden Sie hier https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Treibhausgasquote-THG-Quote/Statistiken/statistiken_node.html