Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote: BDBe sieht Nachbesserungsbedarf beim Regierungsentwurf
Die Bundesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) verabschiedet. Dieser sieht vor, dass die THG-Quote im Verkehr von derzeit sechs auf 22 Prozent im Jahr 2030 ansteigt. So sollen bis Mitte des Jahres europäische Vorgaben für erneuerbare Energien im Verkehr in deutsches Recht umgesetzt werden. Nach Ansicht des Bundesverbandes der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) ist das Vorhaben ein wichtiger Baustein für mehr Klimaschutz im Verkehr, muss aber bei den parlamentarischen Beratungen nachgebessert werden.
„Das klare Bekenntnis der Bundesregierung zu nachhaltigen Biokraftstoffen als wichtigen Baustein zum Klimaschutz im Verkehr ist grundsätzlich positiv“, erläutert der Vorsitzende des BDBe, Norbert Schindler. Auch die erkennbare Kompromissbereitschaft der an der Erarbeitung des Gesetzentwurfs beteiligten Bundesministerien sei zu begrüßen. Gegenüber dem ursprünglich diskutierten Entwurf aus dem Bundesumweltministerium gebe es einige ermutigende Verbesserungen wie etwa die deutliche Anhebung der THGQuote und zusätzliche Anreize zur Markteinführung fortschrittlicher Biokraftstoffe.
Den bis zum Jahr 2025 vorgesehenen nur geringen Anstieg der THG-Quote auf acht Prozent bewertet der BDBe allerdings als wenig ambitioniert: „Hier sollte der Bundestag das Gesetz anpassen und eine schnellere und gleichmäßigere Steigerung der CO2-Minderungsvorgaben schon von diesem Jahr an vorsehen.“ Zudem sei absehbar, dass die im Gesetzentwurf vorgesehenen überzogenen Mehrfachanrechnungen für Ladestrom und andere Erfüllungsoptionen zu einer Verdrängung der im Verkehr seit Jahren verfügbaren nachhaltigen Biokraftstoffe wie Bioethanol führen werden. Daran ändere auch der geplante Anpassungsmechanismus zur automatischen Anhebung der THG-Quote nur wenig.
„Mehrfachanrechnungen im System der THG-Quote führen nicht zu realer Emissionsminderung, sondern täuschen Klimaschutz lediglich vor. Sie sollten daher entfallen“, fordert Schindler. Auch die geplante Beschränkung des Klimaschutzbeitrags nachweislich nachhaltiger Biokraftstoffe aus heimischen Agrarrohstoffen wie Zuckerrüben und Futtergetreide sieht Schindler kritisch. „Die Regierung muss sich fragen lassen, warum sie beabsichtigt, Biokraftstoffe aus importierten Rohstoffen mit negativer Ökobilanz erst zur Mitte des Jahrzehnts aus dem Kraftstoffmarkt zu nehmen und gleichzeitig das Potenzial nachweislich nachhaltiger europäischer Biokraftstoffe zur CO2-Reduktion übermäßig begrenzt“. Nach Ansicht des BDBe müssen außerdem die Ausgestaltung von Quoten und Begrenzungen für einzelne Erfüllungsmöglichkeiten sowie die Einzelheiten der Berechnungsvorgaben gesetzlich geregelt werden und dürfen nicht der Verwaltung auf dem Verordnungswege überlassen werden. Die entsprechenden Ermächtigungsgrundlagen seien durch das Parlament zu beschränken.