13. Januar 2021
Nachhaltige Biokraftstoffe bei der Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote adäquat berücksichtigen
Die Bewertung und Kritik an dem zum Jahresende 2020 vom Bundesumweltministerium vorgelegten Entwurf zur Umsetzung der Erneuerbare Energien-Richtlinie (2018/2001/EG – RED II) war Gegenstand der Stellungnahmen der Pressekonferenz, zu der die Veranstalter des 18. Internationalen Fachkongresses für erneuerbare Mobilität „Kraftstoffe der Zukunft 2021“ eingeladen hatten. Aufgrund des für den Fachkongress notwendigen digitalen Formates fand die Pressekonferenz im Vorfeld statt. Die Verbände bewerten den Entwurf grundsätzlich als wichtigen Schritt in die richtige Richtung für mehr Klimaschutz im Verkehrssektor. Der vorliegende Entwurf ist jedoch nicht ausreichend, um die heutige Treibhausgasminderung durch nachhaltige Biokraftstoffe für die Zukunft tatsächlich zu sichern und neue Kraftstoffalternativen im Markt zu etablieren. Die Biokraftstoffverbände sehen hier weiteren inhaltlichen Korrekturbedarf für die anstehende Debatte im Deutschen Bundestag. Hintergrund ist, dass die EU-Mitgliedstaaten die europäischen Vorgaben für Erneuerbare Energien (RED II) bis zum Juni 2021 in nationales Recht umsetzen müssen. Dazu hatte die Bundesregierung im Dezember 2020 den Vorschlag eines „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote sowie für die Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote“ vorgelegt, wie die Biokraftstoffverbände feststellen. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die entsprechenden Bundes-Immissionsschutzverordnungen sollen demzufolge angepasst werden.
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